Dolmetschen bei Gerichten

Bei uns finden Sie versierte Gerichtsdolmetscher für

– Strafrecht
– Gesellschaftsrecht
– Grundstücksrecht
– Arbeitsrecht
– Familienrecht
– Verwaltungsrecht

um nur einige Rechtsgebiete zu nennen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch andere gerichtlich oder außergerichtlich erforderliche sprachliche Dienstleistungen an.

Für das Übersetzen von Schriftsätzen oder Urkunden finden Sie in Norbert Zänker & Kollegen einen verlässlichen Partner.

Justiz & Inneres

Unsere Gerichtsdolmetscher arbeiten für alle möglichen Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte in Zivil- und Strafsachen. Auch übersetzen wir für Fachgerichte, vor allem Arbeits- und Verwaltungsgerichte, aber kaum für Sozial- oder Finanzgerichte, da fällt wenig an.

Natürlich übersetzen wir auch für diverse Staatsanwaltschaften bis hin zum GBA, aber auch für deren Zulieferer, also Bundeskriminalamt, LKAs sowie ganz normale Abteilungen der Schutz- und Kriminalpolizei.

Auch für das BMJ, das BFJ und verschiedene andere Behörden des Justizbereichs haben wir gearbeitet.

Geheimdienste beauftragen uns eher nicht, die haben „sicherheitshalber“ eigene angestellte Übersetzer.

Bei den einschlägigen Ministerien und Oberbehörden laufen wir gelegentlich mit Delegationen aus aller Welt auf, die sich für Themen wie Grenzsicherung, Schengen, Einwanderungspolitik, Menschenschmuggel oder Bundespolizeiarbeit interessieren.

Dolmetschen bei Strafverfahren

Wir dolmetschen in allen Arten von Kriminalprozessen und den zugehörigen Terminen, wie

– dem summarischen Verfahren beim „Schnellrichter“, vor dem der 20jährige englische Tourist einräumt, bei H&M zwei Pullover übereinander angezogen zu haben

– dem „Verkünder“, bei dem einem beim Zoll aufgelaufenen portugiesischen Lastwagenfahrer der Haftbefehl des Amtsgerichts Schweinfurt verkündet wird

– der Hauptverhandlung mit dem polnischen Nebenkläger, der Opfer einer Sexualstraftat geworden ist

– der Anhörung der Strafvollstreckungskammer, die sich Gedanken macht über die weitere Zukunft des amerikanischen Doppelmörders,

also ganz normalen Dingen, von der OWi (einem Ausschankdelikt) und der Leistungserschleichung (bei der Deutschen Bahn) über den Diebstahl (bei Karstadt) und die Körperverletzung (im Fußballstadion) bis zu schwersten Terrorismusprozessen (La Belle, Weinrich, Schwippers).

Die Kosten werden bei Beauftragung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft nach JVEG, bei sonstiger Beauftragung nach Tages- und Halbtagessätzen berechnet.


Unsere Broschüre zum Gerichtsdolmetschen können Sie hier herunterladen:



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